Seminarleiter

RA Stephan von Friedrichs

Vergabe- und Bauvertragsrecht

Datum

Anmeldeschluss: 16.02.2020

Veranstaltungsort

Technische Universität Braunschweig
Pockelstraße 4 (Altgebäude)
38106 Braunschweig
Raum: SN 19.2

Preise

  • VSVI Mitglied: 50,00 €
  • Nichtmitglied: 100,00 €
  • Studierende: Kostenlos

Detaillierte Beschreibung

„Das Seminar beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem August 2019. Entgegen der bisherigen Praxis hat der BGH entschieden, dass für die Bemessung des neuen Einheitspreises bei Mehrmengen im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B nicht mehr die vom Auftragnehmer kalkulierten, sondern die tatsächlich erforderlichen Kosten zzgl. angemessener Zuschläge maßgeblich sind.

Ferner wird auf die Auswirkungen der EuGH-Entscheidung zu den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI eingegangen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie nach der Entscheidung des EuGHs, wonach die HOAI Mindest- und Höchstsätze für Planerhonorare mit dem EU-Recht unvereinbar sind, in der Praxis weiter umgegangen wird.

Abgerundet wird das Seminar mit einem Blick auf die aktuellen und relevanten Entscheidungen aus dem Vergaberecht sowie einem Beitrag auf die Angemessenheit der Entschädigung bei Bauablaufstörungen gem. § 642 BGB aus betrieblicher Sicht.“

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